EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat dem EZB-Rat am 29. Oktober 2026 mitgeteilt, dass sie zum 7. Februar 2027 zurücktreten wird, was ihre achtjährige Amtszeit verkürzt und einen hochriskanten Nachfolgeprozess auslöst. Der Rat billigte zudem T2-Währungsbeteiligungsvereinbarungen mit Schweden und Dänemark, verabschiedete drei Rechtsgutachten für Belgien, Zypern und Slowenien und änderte die eurosystemischen Rechnungslegungsvorschriften, um die Transparenz der Finanzperformance zu verbessern.
Wichtigste Erkenntnisse
- EZB-Präsidentin Lagarde tritt zum 7. Februar 2027 zurück, formales Nachfolgeverfahren unter Führung des Europäischen Rates eingeleitet.
- T2-Währungsbeteiligungsvereinbarungen für Sveriges Riksbank (neu) und Danmarks Nationalbank (aktualisiert) gebilligt, vertieft Nicht-Euro-Integration in der Abwicklungsinfrastruktur des Eurosystems.
- Drei EZB-Rechtsgutachten verabschiedet für Belgien (Marktmissbrauchssanktionen), Zypern (Governance-Regeln) und Slowenien (Bargeldzugangsrechte).
- Eurosystem-Rechnungslegungsrichtlinien geändert zur Erhöhung der Transparenz der konsolidierten Bilanz, insbesondere Neuklassifizierung von 'Vortragsverlusten' und 'Jahresgewinn/-verlust'.
- ESZB-Westbalkan-Kooperationsprogramm auf Moldau und Ukraine unter IPA-III-Finanzierung ausgeweitet, Koordination durch Deutsche Bundesbank.
Executive Intelligence Brief
Lagardes Rücktritt löst Nachfolgeprozess aus
Präsidentin Lagarde notifizierte den EZB-Rat und den Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, über ihre Entscheidung, zum 7. Februar 2027 zurückzutreten, mehr als ein Jahr vor Ablauf ihrer Amtszeit im Oktober 2027. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am selben Tag veröffentlicht. Der vorzeitige Abgang leitet ein formales Auswahlverfahren ein, an dem der Europäische Rat beteiligt ist, der einen Nachfolger mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung des Rates der EU ernennen muss, nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des EZB-Rats.
Der Zeitpunkt ist bedeutsam: Der nächste Präsident wird eine geldpolitische Ausrichtung in der Transition übernehmen, mit einem Einlagenzinssatz von 2,50 % per Oktober 2026 und einer sich unter quantitativer Straffung zusammenziehenden Eurosystem-Bilanz. Führungsstabilität in den finalen Phasen der Inflationsnormalisierung und bei potenziellen weiteren Zinssenkungen wird ein Schlüsselkriterium für europäische Staats- und Regierungschefs sein.
T2-Zahlungssystem vertieft Nicht-Euro-Integration
Am 21. Oktober 2026 billigte der EZB-Rat eine T2-Währungsbeteiligungsvereinbarung (CPA) mit der Sveriges Riksbank, nach positiver Bewertung durch den Marktinfrastruktur-Ausschuss bezüglich der Anbindung der schwedischen Zentralbank an T2, das Echtzeit-Bruttoabwicklungssystem des Eurosystems. Eine aktualisierte CPA mit der Danmarks Nationalbank wurde ebenfalls gebilligt, um die dänische Vereinbarung an die bei der schwedischen Anbindung eingeführten Änderungen anzupassen. Beide Vereinbarungen wurden anschließend von den jeweiligen Parteien unterzeichnet.
Die Anbindung der Sveriges Riksbank markiert die erste Erweiterung der T2-Teilnahme über den Euroraum und Dänemark hinaus, das seit dem T2-Start im März 2023 teilnimmt. Dies vertieft die Integration von Nicht-Euro-Zentralbanken in die Kern-Marktinfrastruktur des Eurosystems, erleichtert die grenzüberschreitende Abwicklung in Euro und stärkt die Zusammenarbeit zur Finanzstabilität.
Rechtsgutachten adressieren nationale Regulierungsrahmen
Der EZB-Rat verabschiedete auf Ersuchen nationaler Behörden drei Gutachten. Am 1. Oktober befasste sich Gutachten CON/2026/30 mit der Ermächtigung der zuständigen belgischen Behörde nach der Marktmissbrauchsverordnung, Verbote für die Ausübung von Leitungsfunktionen in Kreditinstituten zu verhängen. Am 8. Oktober behandelte Gutachten CON/2026/31 die Governance-Struktur und Interessenkonfliktregeln der Zentralbank von Zypern, auf Ersuchen in Abstimmung mit dem zyprischen Finanzministerium. Ebenfalls am 8. Oktober adressierte Gutachten CON/2026/32 das Recht auf Bargeldnutzung, Bargeldzugang, elektronische Zahlungsmittel und kostenlose Zahlungsdienste, auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.
Diese Gutachten sind zwar nicht bindend, tragen aber erhebliches Gewicht bei der Gestaltung nationaler Gesetzgebung und der Sicherstellung der Kohärenz mit EU-Recht und Eurosystem-Grundsätzen.
Rechnungslegungsreformen zielen auf Bilanztransparenz
Am 22. Oktober nahm der Rat die Leitlinie EZB/2026/28 an, die die Leitlinie (EU) 2024/2941 zum rechtlichen Rahmen für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung im Europäischen System der Zentralbanken ändert. Die Änderungsleitlinie führt ein neues Berichtsformat für die konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems ein, das Änderungen bei der Kategorisierung der Posten 'Sonstiges', 'Rücklagen', 'Vortragsverluste' und 'Jahresgewinn/-verlust' erfordert.
Die Änderungen reagieren auf die sich wandelnde Finanzposition des Eurosystems, insbesondere das Entstehen aufgelaufener Verluste in der konsolidierten Bilanz nach dem Ende der Negativzinsära und den Auswirkungen der quantitativen Straffung. Die verbesserte Offenlegung soll Stakeholdern klarere Einblicke in die Treiber der Finanzperformance und Kapitalausstattung im gesamten Eurosystem geben.
Gouvernanz-Besetzungen und regionale Kooperation erweitert
Am 29. Oktober ernannte der Rat Petra Senkovic, EZB-Generaldirektorin Rechtliche Dienste, zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses (LEGCO) mit Wirkung zum 1. November 2026, als Nachfolgerin von Chiara Zilioli, die in den Ruhestand tritt. Die Ernennung läuft bis zum 31. Dezember 2028 und steht im Einklang mit den Amtszeiten anderer Eurosystem-/ESZB-Ausschussvorsitzender, die im November 2025 wiederernannt wurden.
Am 8. Oktober unterstützte der Rat die Ausweitung der dritten Phase des ESZB-Kooperationsprogramms mit dem Westbalkan auf die Zentralbanken von Moldau und Ukraine. Koordiniert von der Deutschen Bundesbank und finanziert von der Europäischen Kommission unter dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) für 2021-27, umfasst das Programm nun zwei regionale Komponenten: die 'Regionale Komponente Moldau und Ukraine' und die 'Regionale Komponente WB6', an der 21 ESZB-Nationalzentralbanken beteiligt sind.
