Die französische Nationalversammlung hat einen Änderungsantrag angenommen, der Steuerpflichtige verpflichtet, selbstverwahrte Kryptowährungsbestände im Wert von 100.000 Euro oder mehr zu melden. Die Maßnahme wurde mit 150 zu 44 Stimmen als Teil des Finanzgesetzes 2027 verabschiedet. Die Bestimmung muss den verbleibenden Haushaltsprozess überstehen, um Gesetzeskraft zu erlangen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Französische Nationalversammlung nimmt Änderungsantrag I-2701 mit 150 zu 44 an: Meldepflicht für selbstverwahrte Krypto-Bestände ab 100.000 Euro (ca. 112.000 US-Dollar) zum 31. Dezember jährlich.
- Maßnahme Teil des Finanzgesetzes 2027; muss vollständigen Haushaltsprozess einschließlich Senatsprüfung (Beginn 20. November) und Vermittlungsausschuss überstehen.
- Versammlung lehnt 1.000-Euro-Freigrenze für Krypto-Zahlungen ab (69 zu 14) sowie zwei Wegzugsbesteuerungs-Vorschläge für nicht realisierte Gewinne.
- Abstimmung über Einnahmeteil zweimal verschoben; Risiko der Ablehnung des gesamten Gesetzes besteht, warnt Morphos Faustine Fleuret.
- Änderungsantrag setzt EU-DAC8-Richtlinie zur Krypto-Meldung national um und erweitert steuerliche Transparenz auf Non-Custodial Wallets.
Executive Intelligence Brief
Details zum Änderungsantrag und Abstimmungsergebnis
Der Änderungsantrag I-2701 wurde am Dienstag mit 150 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen angenommen, wie aus dem offiziellen Abstimmungsprotokoll der Versammlung hervorgeht. Die Schwelle von 100.000 Euro – umgerechnet rund 112.000 US-Dollar – wird jeweils zum 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres bewertet. Die Meldepflicht zielt spezifisch auf selbstverwahrte Assets ab und schließt damit eine Lücke, da Bestände, die nicht auf zentralisierten Börsen liegen, derzeit den automatischen Meldepflichten entgehen.
In einer separaten Abstimmung lehnten die Abgeordneten einen Änderungsantrag ab, der Gewinne aus Krypto-Zahlungen für Waren und Dienstleistungen bis zu 1.000 Euro (1.120 US-Dollar) pro Steuerjahr von der Steuer befreit hätte. Dieser Vorschlag scheiterte mit 69 zu 14 Stimmen. Bereits am Freitag hatte die Versammlung zwei Anträge abgelehnt, die eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Krypto-Gewinne bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland vorgesehen hätten.
Gesetzgeberischer Kontext und Risiken im Haushaltsprozess
Die Krypto-Maßnahmen sind Teil des umfassenderen Finanzgesetzes 2027, das weiterhin dem vollständigen parlamentarischen Haushaltsprozess unterliegt. Die Nationalversammlung verschob die für Dienstag geplante Abstimmung über den Einnahmeteil des Gesetzes zum zweiten Mal, da die Debatte über Änderungsanträge andauerte; ursprünglich war die Abstimmung für den 20. Oktober angesetzt. Die Versammlung steht vor der Deadline am 17. November für den Abschluss der Erstlesung, die Senatsdebatte ist für den 20. November terminiert.
Faustine Fleuret, globale Leiterin für Public Affairs beim Lending-Protokoll Morpho, warnte, dass die "wahrscheinliche Ablehnung" des Einnahmeteils "zur Ablehnung des gesamten Gesetzes in der Nationalversammlung führen könnte, einschließlich der über Änderungsanträge angenommenen Bestimmungen." Die Regierung könnte Artikel 49.3 der französischen Verfassung bemühen, um das Gesetz ohne Abstimmung durchzusetzen, was jedoch politisches Risiko birgt.
Einklang mit EU-DAC8 und breiterem Regulierungstrend
Die Meldepflicht für Selbstverwahrung bringt Frankreich in Einklang mit der achten EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8), die den automatischen Informationsaustausch über Krypto-Asset-Transaktionen und -Bestände zwischen Mitgliedstaaten vorschreibt. DAC8 erweitert die Meldepflichten auf Krypto-Asset-Dienstleister und schafft entscheidenderweise Rahmenbedingungen für die Nachverfolgung selbstverwahrter Assets. Frankreichs Änderungsantrag setzt diese Richtlinie national um und definiert eine klare monetäre Schwelle.
Separat hatten die Abgeordneten am 16. Oktober einen Änderungsantrag angenommen, der Gewinne aus der Umwandlung von Krypto in Stablecoins besteuert, die unter EU-Regeln als E-Geld-Token klassifiziert sind. Auch diese Maßnahme muss im endgültigen Gesetz verbleiben.
Auswirkungen für Inhaber und Marktteilnehmer
Die Schwelle von 100.000 Euro zielt auf vermögende Privatpersonen und Unternehmen mit signifikanten selbstverwahrten Positionen ab, nicht auf Kleinanleger. Dennoch schafft die Maßnahme einen Präzedenzfall für die obligatorische Offenlegung nicht-kustodialer Bestände, der in künftigen Finanzgesetzen abgesenkt werden könnte. Die Einhaltung erfordert verlässliche Bewertungsmethoden für Stichtagsbewertungen zum 31. Dezember, was potenziell Nachfrage nach spezialisierten Steuer-Reporting-Tools schafft.
Die Ablehnung der 1.000-Euro-Freigrenze für Krypto-Zahlungen signalisiert legislativen Widerstand gegen Bagatellgrenzen für Krypto-Ausgaben und bekräftigt das Prinzip, dass alle Veräußerungsvorgänge potenziell steuerbar sind. Die gescheiterten Wegzugsbesteuerungs-Vorschläge zeigen, dass der Gesetzgeber noch nicht bereit ist, die Besteuerung nicht realisierter Gewinne auf Krypto-Wegzugsfälle auszuweiten.
Ausblick und wichtige Meilensteine
Der unmittelbare Fokus liegt auf der Deadline am 17. November für die Erstlesung der Nationalversammlung und dem Beginn der Senatsdebatte am 20. November. Sollte der Einnahmeteil abgelehnt werden, könnte der gesamte Gesetzentwurf – einschließlich aller angenommenen Änderungsanträge – scheitern, was die Regierung zwänge, die Bestimmungen in einem neuen Gesetzgebungsverfahren wieder einzubringen oder Artikel 49.3 zu bemühen. Der gemischte parlamentarische Ausschuss (Commission Mixte Paritaire) wird anschließend die Fassungen von Nationalversammlung und Senat angleichen, bevor es zu endgültigen Abstimmungen in beiden Kammern kommt. Implementierungszeitpläne bleiben bis zur endgültigen Verabschiedung unbestimmt.
